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Lärmschutz Berlin

Lärmschutz Berlin – Gerichtsverwertbare Gutachten durch Sachverständige

Da der Gesetzgeber Lärm als problematisch für die Gesundheit einstuft, hat dieser einige Grenzwerte bestimmt, welche dem Lärmschutz dienen und nicht überschritten werden dürfen. Die Gesetzgebung erfolgt sowohl auf kommunaler als auch auf Landes- oder Bundesebene. Trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen kommt es rund um das Thema Lärmschutz immer wieder zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht landen. Hier kommen dann Sachverständige zum Einsatz, welche mithilfe von sensiblem technischem Equipment die Lärmbelästigung exakt bestimmen können. Auch wir sind als Berliner Detektei regelmäßig als Gutachter vor Gericht und müssen uns mit diesem komplexen Thema befassen. Hierbei geht es einerseits darum, externe Quellen für Lärm zu identifizieren und ihnen eine Überschreitung der gesetzlich zulässigen Grenzwerte nachzuweisen. Andererseits geht es darum festzustellen, ob bestimmte Aspekte des Lärmschutzes (zum Beispiel Einhaltung bestimmter Normen im Wohnungsbau) beachtet werden. 

Lärmbelästigung zu Hause kann krank machen

Konfliktbehaftete Lärmbelästigungen sind häufig im Umfeld einer Wohnsiedlung zu finden und führen immer wieder zu Gerichtsverfahren. Verständlicherweise sollen gerade die eigenen vier Wände ein ruhiger Rückzugsort sein, in welchem man nicht durch Lärm von außen belästigt wird. Vor allem wenn die Lärmbelästigung innerhalb der Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr stattfindet, ist dies nicht nur ein Ärgernis, sondern behindert den Schlaf und gefährdet damit auch die Gesundheit. Die Ursache können sowohl Nachbarn, selten aber auch Baustellen sein, an welchen nicht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten gearbeitet wird. Nicht immer sind jedoch Bauarbeiter oder nachtaktive Nachbarn für den Lärmpegel verantwortlich zu machen. Hin und wieder sind auch Vermieter in der Pflicht, für Schallschutz durch entsprechende Fenster zu sorgen. 

Lärmschutz im Büro

Aber auch der Arbeitsplatz muss vor Lärm geschützt werden. Vor allem wer im Büro arbeitet und sich konzentriert mit komplexen Aufgaben beschäftigt, schätzt die Ruhe und die Möglichkeit die Außenwelt auszublenden. Wird dann aber in der näheren Umgebung eine Baustelle eingerichtet, ist es schnell mit der Ruhe vorbei. Was viele Angestellte und Arbeitnehmer nicht wissen: Auch Baustellen in der Nähe von Gewerbegebieten oder Bürokomplexen dürfen einen gewissen Lärmpegel nicht überschreiten. Zwar sind Spitzen in der Lautstärke erlaubt, die Dauerbeschallung muss aber auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Denn was letztendlich für das Privatleben gilt, ist auch auf das Berufsleben übertragbar: Lärm kann auch hier krank machen. Arbeitgeber sollten daher vor allem bei Dauerbaustellen prüfen, ob die Belästigung ihrer Angestellten noch zumutbar ist.

Wie Sachverständige bei Lärmbelästigungen vorgehen

Sowohl Privatpersonen als auch Arbeitgeber müssen im Falle einer länger andauernden Lärmbelästigung Gutachter mit ins Boot holen, um die Einschränkungen zweifelsfrei nachweisen zu können. Als Berliner-Detektei.de sind wir es gewohnt, in verschiedensten Situationen vor Gericht als Gutachter und Sachverständige auftreten zu müssen. Besonders wenn es um den Lärmschutz geht, werden aber hohe Anforderungen an uns gestellt. Die Lärmbelästigung muss technisch so erfasst werden, dass sie auch vor Gericht nicht angefochten werden kann. Zum Einsatz müssen daher zertifizierte Geräte zur Geräuschmessung kommen, welche den hohen technischen Anforderungen in Deutschland genügen. Vor allem im Fall einer Dauerbeschallung durch eine Baustelle kann es dann auch notwendig werden, über einen längeren Zeitraum Messungen vorzunehmen, die eine Beeinträchtigung zweifelsfrei nachweisen können.