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Detektiv-Kosten

Was kostet ein Detektiv in Berlin?

Detektiv in Berlin engagieren: Kosten und Erstattungsfähigkeit

Hin und wieder kann es aus verschiedensten Gründen notwendig werden, einen Detektiv zu engagieren. Die Beweggründe können privater Natur sein, aber besonders für Geschäftsleute und Unternehmen gibt es diverse Gründe, die sie zu diesem Schritt veranlassen. Vor allem die Frage nach den Detektiv-Kosten in Berlin ist ein wichtiger Aspekt, der jedoch immer berücksichtigt werden muss. 

Was kostet ein Detektiv in Berlin?

Seriosität ist vor allem für eine Detektei wichtig und sollte an erster Stelle stehen. Das bedeutet aber auch, dass die Preisgestaltung transparent erfolgen und sich an allgemein üblichen Branchenstandards orientieren sollte. Der marktübliche Stundensatz eines Detektivs in Berlin beläuft sich auf ca. 50 bis 150 €. Dies sind die von den Berufsverbänden „Bund Internationaler Detektive“ und „Bundesverband Deutscher Detektive“ empfohlenen Preise, die auch von den meisten seriösen Detektiven in Berlin eingehalten werden. Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um Wirtschafts- oder Privatdetektive handelt. Zu beachten ist, dass es sich bei dieser Summe um die Normalstunde handelt, welche im Zeitraum von 8 Uhr bis 18 Uhr abgerechnet wird. Zuschläge in Höhe von 50 % zur Nachtzeit, sowie bis zu 150% an Feiertagen sind keine Seltenheit. Müssen die Ermittlungen fallbedingt vorwiegend in der Nacht durchgeführt werden, kann dies daher zu höheren Detektiv-Kosten führen.  Zusätzlich zum üblichen Stundenlohn eines Detektivs in Berlin kommen allerdings noch weitere Kosten hinzu, die bei der Kalkulation berücksichtigt werden müssen.

Weitere Kosten des Detektivs

Die Kosten eines Detektivs in Berlin werden je nach Art und Umfang der zu leistenden Tätigkeit mit einem Grundhonorar angesetzt, welches in jedem Fall zu entrichten ist. Hiermit werden unter anderem die Beratung, Arbeitsvorbereitung, aber auch die Ortserkundung sowie das Aktenstudium abgegolten. Dieser Betrag wird von den meisten Detektiven in Berlin erhoben und entspricht dem Branchenstandard. 

Zusätzlich zu dem Stunden- und dem Grundhonorar kann ein Detektiv außerdem Tagespauschalen ansetzen, welche zu entrichten sind. Diese orientieren sich meist an dem technischen Equipment, welches für die Tätigkeit des Detektivs in Berlin zum Einsatz kommt. Aber auch für die gefahrenen Kilometer fallen Detektiv-Kosten in Berlin an. So ist es für einen Detektiv in Berlin üblich, die gefahrene Wegstrecke mit bis zu 1,50 € zu berechnen. Vertragsbedingt können hier im Vorfeld Schätzungen vorgenommen werden, welche in jedem Fall zu entrichten sind. Werden darüber hinaus Strecken gefahren, kann der Betrag in der Abschlussrechnung entsprechend höher ausfallen. 

Erstattungsfähigkeit der Detektiv-Kosten

Des Weiteren sollte an dieser Stelle auf die Erstattungsfähigkeit der Detektiv-Kosten in Berlin hingewiesen werden. Laut Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 107/08) sind die Honorare für Privatpersonen für laufende Gerichtsverfahren erstattungsfähig, sofern sie eine angemessene Höhe im Vergleich zum Streitwert besitzen. Auch die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein, weshalb Überwachungskosten über GPS meistens nicht als Teil der Prozesskosten geltend gemacht werden können.

Ebenso hat das OLG Koblenz (Az. 14W 268/91) zu den Detektiv-Kosten eines Wirtschaftsdetektivs im Rahmen eines Wettbewerbsstreits argumentiert. Selbst im Falle von eigenen Angestellten, gegen welche aufgrund von unrechtmäßigen Krankschreibungen ermittelt wird, sind die Kosten laut Bundesarbeitsgericht (AZ 8 AZR 5/97) dem Unterlegenen im Streitfall aufzuerlegen. Aus diesem Grund kann die Höhe der Kosten im individuellen Fall gesenkt oder komplett reduziert werden, sofern es sich um einen gewonnenen Rechtsstreit handelt.