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Erpressung – Detekteien unterstützen Betroffene

Eigentum und Erfolg des einen rufen bei anderen manchmal Missgunst sowie Neid hervor. Gelegentlich führt dies zu – mehr oder weniger subtilen – Nötigungen. Ist die Bereicherung des Täters das Ziel dieser Übergriffe spricht man von Erpressung. Für Opfer ist es schwer allein mit der Sache fertig zu werden, weshalb sie die Flucht nach vorne suchen sollten. Detekteien müssen sich immer wieder mit Erpressungen befassen und unterstützen die Betroffenen als private Ermittler und sind obendrein eine psychische Stütze. Die Ermittlungsarbeit ist dabei nicht immer auf einen anschließenden Gerichtsprozess ausgelegt – viele Betroffene wünschen, dass die Sache außergerichtlich beigelegt wird. 

Erpressung im Strafrecht

Nicht alles, was im allgemeinen Sprachgebrauch als Erpressung bezeichnet wird, ist juristisch als solche zu verstehen. So ist die emotionale Erpressung zum Beispiel auch eine Form der Erpressung, welche das Opfer schwer belasten kann. In der Regel handelt es sich hier allerdings nicht um einen Straftatbestand, sofern keine Bereicherungsabsichten des Täters vorliegen. Das Ziel der Bereicherung ist notwendig, um im strafrechtlichen Sinne von einer Erpressung sprechen zu können. 

Als Tatmittel kommen Gewalt oder Bedrohung in Betracht. Der Täter versucht im Rahmen einer Erpressung, sein Opfer zu einer bestimmten „Handlung, Duldung oder Unterlassung“ zu nötigen, wie es in § 253 StGB heißt, an welcher er sich in materieller Hinsicht bereichern kann. Neben der Bereicherungsabsicht setzt eine Erpressung Vorsatz voraus und bereits der Versuch ist strafbar. 

Formen der Erpressung

In den vergangenen Jahren haben Erpressungsversuche über das Internet stark zugenommen. Die scheinbare Anonymität im Netz lässt die Hemmschwelle sinken und gibt Tätern das Gefühl, straffrei davonkommen zu können. Statt über das Internet werden Erpressungen auch direkt ausgesprochen oder erfolgen telefonisch sowie per Brief. Die Täter kommen nicht selten aus dem privaten Umfeld und sind sich der privilegierten Situation ihrer Opfer bewusst. Als Druckmittel gegen die Betroffenen kommen zum Beispiel kompromittierende Materialien wie Beweise über eine (angebliche) Affäre oder ähnliches in Betracht. Grundsätzlich gibt es aber viele Arten, wie ein Opfer erpresst werden kann. 

Außergerichtliche Lösungen

Von einer Erpressung sind meist Privatpersonen betroffen, aber auch Unternehmen können Opfer werden. Für das Opfer ist die Situation nicht leicht zu bewältigen. Es versucht häufig, das private Umfeld aus Scham oder zum Schutz aus der Sache rauszuhalten. Betroffene müssen sich aber bewusst sein, dass eine Erpressung nur mit professioneller Hilfe durchgestanden werden sollte.

Privatdetektive sind im Umgang mit Erpressern geschult und wissen, worauf es ankommt. Je nach Druckmittel des Täters wünschen manche Opfer keine gerichtliche Auseinandersetzung. Privatdetektive können hierauf hinwirken und versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Tätern klarzumachen, dass sie gerade eine schwere Straftat begehen und gerichtsfeste Beweise gegen sie gesammelt wurden, kann sehr überzeugend wirken.

Der Strafprozess

Nicht immer lässt sich das Problem auf diese Weise lösen und manchmal ist der Gang vor Gericht notwendig, um dem Ganzen ein Ende zu bereiten. Detekteien sammeln Beweise gegen den Erpresser und achten darauf, dass diese vor Gericht Bestand haben. Sollte der Täter nicht bekannt sein, ermitteln Detektive mögliche Verdächtige und unterstützen auf diese Weise Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft. Von Privatdetektiven wird neben diesen Ermittlungsaufgaben aber noch deutlich mehr verlangt. Erpresser sind manipulativ und versuchen ihre Opfer psychisch mürbe zu machen. Privatdetektiven wird daher auch immer die Rolle des Vertrauten zuteil: Sie müssen sich in die Betroffenen hineinversetzen und sie auch menschlich beraten können.