Kurfürstendamm 132A , 10711 Berlin

  Kostenlose Beratung 0800 50 15 47 42

  office@berliner-detektei.de

Berliner Detektei: Ein verlässlicher Partner der Anwaltschaft

Detekteien beweisen sich regelmäßig als effiziente Stütze für Rechtsanwälte. Sowohl in Straf- als auch in Zivilprozessen helfen sie mittels eigener Ermittlungen Fälle zu gewinnen und Mandanten zu entlasten. Auch die Berliner Detektei tritt immer wieder als Sachverständiger oder Zeuge vor Gericht auf und arbeitet Hand in Hand mit Juristen und deren Klienten zusammen. Professionelle Ermittlungen ermöglichen es Rechtsanwälten so, neue gerichtsverwertbare Beweise ins Spiel zu bringen und bestmögliche Ergebnisse für ihre Mandanten zu erzielen.

Im Fokus der Staatsanwaltschaft

Sobald die Polizei Ermittlungen einleitet, ist jeder gut beraten, unverzüglich einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser unterstützt einerseits im Umgang mit den Ermittlungsbehörden und beantragt ferner eine Akteneinsicht, um sich einen dezidierten Überblick über die polizeilichen Ermittlungen und deren vorläufige Ergebnisse zu verschaffen. Zwar muss die Polizei unvoreingenommen und objektiv ermitteln, leider ist dies jedoch nicht immer der Fall. Ferner kann eine Überlastung der Beamten zu unsauberer Arbeit führen und so entlastendes Material übersehen werden.

Um derartige Versäumnisse in einem Gerichtsverfahren aufzudecken oder den Prozess bereits im Vorhinein zu verhindern, kann es daher empfehlenswert sein, private Ermittlungen aufnehmen zu lassen. Professionalisierte Detekteien bewerten an dieser Stelle die Aktenlage neu und begeben sich auf Spurensuche, um entlastendes Material sicherzustellen, welches gerichtsverwertbar in einen Prozess eingebracht werden kann. Im Falle eines gewonnenen Rechtstreits lassen sich die entstandenen Kosten durch Privatdetektive dann auch ganz oder zumindest teilweise der Gegenseite im Rahmen von §91 Abs. 1 der ZPO auferlegen.

Ermittlungen durch Detekteien

Die Einsatzmöglichkeiten einer Detektei in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft sind ausgesprochen vielseitig. Recht häufig kommt es jedoch vor, dass im Rahmen der Arbeit neue Zeugen gesucht oder nicht identifizierte Personen ausfindig gemacht werden müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich die staatlichen Ermittlungsbehörden in Sackgassen verlaufen und Probleme haben, potenziell entlastende Zeugen zu finden. Die Aufgaben einer Detektei, welche der Anwaltschaft unterstützend zuarbeitet, erstrecken sich ferner auch auf die Auswertung von Videomaterial, der Recherche in sozialen Netzwerken oder die forensische Beweisführung.

Da die so zusammengetragenen Beweismittel häufig vor Gericht verwendet werden, muss eine Detektei sehr sorgsam und gründlich arbeiten. In der Regel wird dem Detektiv an dieser Stelle vor Gericht die Aussage als Sachverständiger oder Zeuge zuteil. Grundsätzlich steht dieser dabei unter Eid und ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Ein Privatdetektiv wird vor Gericht zunächst wie jeder andere Zeuge behandelt und ihm wird kein Sonderstatus eingeräumt. Dennoch sind sich auch Richter bewusst, dass das Beobachten die Aufgabe eines Detektivs ist, weshalb ihm hier auch ein hohes Maß an Kompetenz zugerechnet wird.

Detekteien sind nicht nur in Strafprozessen Unterstützung für die Anwaltschaft

Abseits von Strafprozessen lassen sich aber noch weitere Felder identifizieren, in denen Detekteien die Arbeit von Juristen zielführend und gewinnbringend unterstützen können. Neben sehr privaten Angelegenheiten wie (vermuteter) Ehebruch oder Erbschaftsangelegenheiten kommen Privatdetektive auch häufig im Falle von Wirtschaftskriminalität oder bei Betrugsfällen zum Einsatz. Damit ist das Spektrum in denen Privatdetektive die Anwaltschaft unterstützen vielseitig, weshalb sowohl Rechtsanwälte als auch deren Mandanten das Hinzuziehen einer Detektei in Erwägung ziehen sollten. Denn grundsätzlich kann es prozessentscheidend sein, wenn die Beweislage von einer externen Quelle neu bewertet wird und private Ermittlungen aufgenommen werden.